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OutreachLab

Rechtliches

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

Stand: 26. September 2026

§ 1Geltungsbereich

  1. (1)
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Analyse-, Entwicklungs-, Automatisierungs- und Website-Leistungen sowie über Betrieb, Wartung und Hosting zwischen Davyd Pavlovskyi, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „OutreachLab“, Trabener Str. 85D, 14193 Berlin („wir“), und unseren Kunden.
  2. (2)
    Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht.
  3. (3)
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. (4)
    Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2Angebot und Vertragsschluss

  1. (1)
    Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist unverbindlich. Auf der Seite „Kosten“ genannte Preise („ab …“) sowie die dort auf Grundlage der Angaben des Kunden berechnete Schätzung der Kosten seiner Handarbeit sind eine unverbindliche Orientierung; sie sind weder ein Angebot im Rechtssinne noch ein Kostenanschlag. Auf der Seite „Websites“ wählt der Kunde Branche und Funktionen für eine Website, ohne dass dort ein Preis genannt wird; auch diese Auswahl ist unverbindlich.
  2. (2)
    Anfragen über das Kontaktformular, die Seite „Websites“ oder die Seite „Kosten“ sind unverbindlich. Mit dem Absenden kommt kein Vertrag zustande.
  3. (3)
    Verbindlich ist erst unser schriftliches Angebot; Textform (z. B. E-Mail oder PDF) genügt. An das Angebot sind wir für die darin angegebene Frist gebunden.
  4. (4)
    Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt. Nimmt der Kunde das Angebot verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit unserer Bestätigung in Textform zustande.

§ 3Leistungsumfang

  1. (1)
    Art, Umfang und Termine unserer Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
  2. (2)
    Analyse-, Konzeptions- und Beratungsleistungen sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Die Erstellung individueller Software, Automatisierungen und Websites mit einem vereinbarten Ergebnis ist eine Werkleistung (§§ 631 ff. BGB). Betrieb, Wartung und Hosting sind Dauerschuldverhältnisse (§ 12).
  3. (3)
    Wir erbringen unsere Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Wir dürfen qualifizierte Subunternehmer einsetzen; für deren Leistungen haften wir wie für eigene. Werden dabei personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gilt § 16.
  4. (4)
    Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4Mitwirkung des Kunden

  1. (1)
    Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Testdaten bereit, benennt einen fachkundigen Ansprechpartner und trifft notwendige Entscheidungen zügig.
  2. (2)
    Testdaten sind nach Möglichkeit zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Der Kunde sichert seine Daten in angemessenen Abständen, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zu unseren Leistungen gehört.
  3. (3)
    Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich betroffene Termine angemessen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand berechnen wir nach Aufwand; weitergehende gesetzliche Rechte (§§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.

§ 5Änderungswünsche

  1. (1)
    Wünscht der Kunde Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er dies in Textform mit. Wir prüfen den Änderungswunsch und teilen die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit.
  2. (2)
    Die Änderung wird verbindlich, sobald sich die Parteien in Textform darauf geeinigt haben. Bis dahin arbeiten wir auf Grundlage des bestehenden Vertrags weiter.

§ 6Preise

  1. (1)
    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %).
  2. (2)
    Ein vereinbarter Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Leistungen außerhalb dieses Umfangs sowie Leistungen nach Aufwand berechnen wir zu den im Angebot genannten Sätzen.
  3. (3)
    Kosten Dritter, etwa für Lizenzen, Programmierschnittstellen, KI-Dienste oder Hosting bei Drittanbietern, trägt der Kunde, soweit sie im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind.

§ 7Zahlung

  1. (1)
    Der Zahlungsplan, etwa eine Anzahlung und Teilzahlungen nach Meilensteinen, ergibt sich aus dem Angebot. Laufende Vergütungen für Betrieb und Wartung rechnen wir gemäß Angebot ab.
  2. (2)
    Rechnungen sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. (3)
    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).
  4. (4)
    Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, können wir weitere Leistungen nach Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist bis zum Zahlungseingang zurückhalten.

§ 8Abnahme

  1. (1)
    Werkleistungen stellen wir nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb einer angemessenen Frist, die wir ihm mitteilen, und erklärt die Abnahme in Textform. Für in sich abgeschlossene Teile, etwa Meilensteine, können Teilabnahmen vereinbart werden.
  2. (2)
    Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Festgestellte Mängel beseitigen wir im Rahmen der Mängelrechte (§ 10).
  3. (3)
    Das Werk gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 9Nutzungsrechte

  1. (1)
    Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen einschließlich des Quellcodes das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung.
  2. (2)
    An vorbestehenden oder allgemein verwendbaren Bestandteilen – etwa eigenen Bibliotheken, Vorlagen oder Werkzeugen, die wir auch in anderen Projekten einsetzen – erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
  3. (3)
    Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die insoweit Vorrang haben. Auf Wunsch übergeben wir eine Übersicht der verwendeten Komponenten und Lizenzen.
  4. (4)
    Bis zur vollständigen Zahlung gestatten wir die Nutzung der Arbeitsergebnisse widerruflich. Widerrufen können wir nur, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

§ 10Mängelrechte

  1. (1)
    Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben: Bei Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung und können nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder das Werk neu herstellen (§ 635 BGB). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder – nach Maßgabe von § 11 – Schadensersatz verlangen.
  2. (2)
    Der Kunde teilt Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mit, soweit ihm das möglich ist.
  3. (3)
    Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf Änderungen oder Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf nicht von uns gelieferten Systemen oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruht.
  4. (4)
    Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
  5. (5)
    Für Dienstleistungen, etwa Beratung und Analyse, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11Haftung

  1. (1)
    Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
  2. (2)
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. (3)
    Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. (4)
    Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung gehört ausdrücklich zu unseren Leistungen.
  5. (5)
    Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

§ 12Betrieb und Wartung

  1. (1)
    Umfang, Reaktionszeiten, Laufzeit und Kündigungsfristen von Betriebs-, Wartungs- und Hostingleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort keine Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. (2)
    Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Planbare Wartungsarbeiten kündigen wir vorher an und führen sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durch.
  3. (3)
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
  4. (4)
    Bei Vertragsende übergeben wir dem Kunden auf Anforderung die für den Weiterbetrieb erforderlichen Daten und Zugänge sowie – im Umfang seiner Nutzungsrechte nach § 9 – den Quellcode. Darüber hinausgehende Unterstützung beim Wechsel berechnen wir nach Aufwand.

§ 13Leistungen Dritter und KI-Komponenten

  1. (1)
    Binden wir auf Wunsch des Kunden Dienste Dritter ein (z. B. Hosting, Programmierschnittstellen, Software-as-a-Service), gelten für deren Nutzung ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Verträge mit diesen Anbietern schließt der Kunde selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für Ausfälle oder Änderungen solcher Dienste haften wir nur, soweit wir sie zu vertreten haben.
  2. (2)
    KI-Komponenten, etwa Sprachmodelle über Programmierschnittstellen, setzen wir nur nach Abstimmung mit dem Kunden ein; Anbieter und Verarbeitungsorte nennen wir im Angebot. Ergebnisse von KI-Komponenten können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie vor einer Verwendung mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. (3)
    Welche Partei für ein KI-System die Pflichten als Anbieter oder Betreiber nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) trägt, legen die Parteien im Angebot fest.

§ 14Inhalte und Rechtstexte des Kunden

  1. (1)
    Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Daten, Marken) verantwortlich und stellt sicher, dass er zu ihrer Nutzung berechtigt ist. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung durch diese Inhalte beruhen.
  2. (2)
    Rechtstexte für Websites und Anwendungen des Kunden, etwa Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB, stellt der Kunde bereit; wir binden sie technisch ein. Eine Rechtsberatung erbringen wir nicht.
  3. (3)
    Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzen wir um, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

§ 15Vertraulichkeit

  1. (1)
    Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
  2. (2)
    Sie gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
  3. (3)
    Wir verpflichten eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend.

§ 16Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. (1)
    Soweit wir im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher.
  2. (2)
    Wie wir personenbezogene Daten auf unserer Website verarbeiten, beschreibt unsere Datenschutzerklärung.

§ 17Referenznennung

Wir nennen den Kunden oder das Projekt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenz, etwa auf unserer Website. Die Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 18Schlussbestimmungen

  1. (1)
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. (2)
    Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen der AGB dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
  3. (3)
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 1 Abs. 4) bleibt unberührt.
  4. (4)
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).